Das OLG Hamm hat entschieden, dass der für den Patienten schmerzhafte Umstand, dass Injektionsmittel bei einer Sklerosierungsbehandlung von Besenreisern nicht in eine Vene, sondern in umliegendes Gewebe gelangt, nicht als Behandlungsfehler zu werten sein kann, wenn es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt, über den der Patient umfassend aufgeklärt worden ist. Weiterlesen
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